Mund­gesund­heit in stationären Pflege­einrich­tungen

 

 

Unsere Praxis setzt sich durch sog. Kooperationsverträge für die Mundgesundheit in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Seit vielen Jahren begleiten wir Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen, die Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung betreuen – also Einrichtungen, deren Bewohnerinnen und Bewohner einen erschwerten Weg in die Praxis haben.

Neben halbjährlichen Kontrollterminen vor Ort führen wir auch wenn möglich notwendige, kleinere Behandlungen im Pflegeheim durch, für die ein Besuch in der Praxis nicht unbedingt notwendig ist.

Das ist zum Einen eine erhebliche Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner, für die einerseits der Transport in die Praxis mit viel Aufwand und Stress verbunden ist aber andererseits die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle nicht fehlen soll und darf. Zum Anderen entlastet es die Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen und die Begleitpersonen (meist Familienangehörige oder Betreuer*innen), die den Bewohnerinnen und Bewohnern pflegerisch zur Seite stehen.

 

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